Harske Badehuus

Haus- und Badeordnung

Herzlich Willkommen im HARSKE BADEHUUS!

Bitte beachten Sie folgende Regeln, damit alle unsere Gäste einen angenehmen Aufenthalt im Hallenbad genießen können. Mit dem Betreten des Hallenbades erkennen alle Gäste diese Haus- und Badeordnung als Vertragsbestandteil an.

I. Grundsätze

Die Benutzung des Hallenbades steht grundsätzlich jedem Gast frei. Der Besuch des Hallenbades erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.

Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen. Personen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen dürfen das Hallenbad nur mit einer geeigneten Begleitperson betreten soweit die Einschränkung dies erforderlich macht.

Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Die Eltern übernehmen während des gesamten Badbesuchs die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Kinder ab Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen das Hallenbad alleine besuchen soweit sie sicher schwimmen können. Dafür ist das Schwimmabzeichen in Bronze zwingende Voraussetzung.

Das Bad-Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Hallenbades ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird die Benutzungsgebühr nicht erstattet. Bei Schul-, Vereins- und anderen Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

Störungen im Betrieb des Hallenbades oder die zeitliche Inanspruchnahme von Teilen des Bades für sportliche oder schulische Zwecke rechtfertigen keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung der Benutzungsgebühr.

Auf dem Gelände des Hallenbades besteht ein generelle Rauch- und Handyverbot. Dies gilt auch für das Außengelände. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht verwendet werden. Musikinstrumente, Ton- und Bildwiedergabegeräte sind nicht gestattet. 

Über Ausnahmen entscheidet die Stadt Haren (Ems).

II. Öffnungszeiten/Benutzungsgebühr

Die Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich angezeigt. Kassenschluss bzw. Einlassschluss ist 45 Minuten vor dem Ende der angezeigten Öffnungszeiten.

Die Höhe der Benutzungsgebühr wird durch öffentlichen Aushang bekanntgemacht. 

III. Badbesuch

Straßenschuhe bitte in den Umkleidekabinen ausziehen. Mit ihnen ist das Betreten der weiteren Räume (Barfußbereiche) nicht gestattet; dies gilt auch für Veranstaltungen mit Zuschauerbetrieb.

Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Gast nur während seines Aufenthalts zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

Jeder Badegast hat vor dem Betreten der Wasserflächen seinen Körper im Duschraum gründlich zu reinigen. Verboten sind Körperrasur, Nägel schneiden, Haare färben und andere kosmetische Behandlungen. Bitte sparsam mit der Ressource Wasser umgehen. Ein verantwortungsvolles Maß schützt die Umwelt und ermöglicht zumutbare Gebühren.

Der Aufenthalt im Wasser ist nur in Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den Anforderungen entspricht, trifft das Bad-Personal. Kleinkinder müssen während ihres Aufenthalts im Hallenbad Aquawindeln tragen. 

Alle Kinder, die nicht über das Schwimmabzeichen Bronze verfügen, müssen im Kurs- und Planschbecken Schwimmflügel tragen. Ihr Aufenthalt im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

Im Schwimmerbecken sind Schwimmhilfen, Taucherflossen, Schwimmbretter, Schwimmringe sowie Spielgeräte nicht erlaubt. Über Ausnahmen bei besonderen Veranstaltungen entscheidet das Bad-Personal. Ballspiele mit aufblasbaren Wasserbällen sind nur im Kurs- und Planschbecken gestattet, soweit die Einrichtungen nicht beschädigt oder andere Besucher nicht belästigt werden.

Das Besteigen und Überspringen der Absperrleinen ist verboten.

Für die Benutzung der sanitären Anlagen ist das biologische Geschlecht maßgeblich, nicht der Eintrag im Personenstandsregister oder Personalausweis/Pass. 

IV. Sprung- und Rutschanlage

An der Sprung- und Rutschenanlage ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten.

Das Springen vom Beckenrand ist verboten und nur über die dafür vorgesehenen Anlagen erlaubt. Die Freigabe der Sprunganlage liegt im Ermessen des Bad-Personals. Unmittelbar nach dem Sprung ist der Sprungbereich zu verlassen. Bei geöffneter Sprunganlage darf der Nahbereich der Anlage nicht durchschwommen werden.

Die Rutsche darf nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand genutzt werden. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind zu beachten. Der Landebereich der Rutsche ist nach dem Rutschen schnellstmöglich zu verlassen.

V. Textilsauna

Die Textilsauna gilt in besonderer Weise der Erholung. Das Saunieren findet in trockener Badebekleidung statt. Nach dem Saunieren ist eine Körperreinigung vorgeschrieben. Ohne eine Körperreinigung ist die weitere Nutzung der Schwimmbecken ausgeschlossen.

VI. Haftung/Fundsachen

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei Unfällen tritt eine Haftung der Stadt Haren (Ems) nur ein, wenn dem Bad-Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Geld, Wertsachen und Kleidungsstücke übernimmt die Stadt Haren (Ems) keine Haftung, auch wenn die Gegenstände ordnungsgemäß in den Schließfächern untergebracht wurden. 

Fundsachen werden zwei Wochen im Hallenbad zur Abholung bereitgehalten und anschließend dem Fundbüro im Rathaus übergeben.

Beim Verlust des Garderoben- und Schlüsselbandes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

VII. Videoüberwachung/Datenschutz/Hinweise

Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Hallenbades werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an das Bad-Personal oder die Stadtverwaltung. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihren Besuch! Auf Wiedersehen!

Haren (Ems), im Sommer 2025

Der Bürgermeister